Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt beginnen werden, nachdem Sie eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten haben.
Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.