Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
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Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens, so früh wie möglich. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort (Angabe der Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84) und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normalnull der Spitze des Luftfahrthindernisses an sowie das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird.
Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten oder Bodenvertiefungen anlegen, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für die Errichtung von Luftfahrthindernissen (z. B. bauliche Anlagen, Geräte, Baukräne, auch Anpflanzungen [z. B. Bäume]) oder die Vornahme von Bodenvertiefungen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Die Höhengrenzen für die luftverkehrsrechtliche Genehmigungspflicht ergeben sich aus dem Abstand des Objektes zu Flugplätzen (auch Hubschrauberlandeplätze oder Flughäfen) sowie der Höhe des Objektes in Metern über Grund und in Metern über Normalnull. Im engeren Bauschutzbereich von Flugplätzen (1,5 km Umkreis um den Flugplatzbezugspunkt) sind alle Anlagen, Grabungen, Bäume und Geräte unabhängig von ihrer Höhe genehmigungspflichtig. Im Bauschutzbereich von Flughäfen (15 km Umkreis in den Anflugsektoren oder 6 km Umkreis sonst) sind die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht abhängig von der Höhe des Hindernisses und der Geländehöhe. Auch außerhalb des Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde.
Voraussetzungen
- Genehmigungspflicht aufgrund der Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
- Genehmigung, wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
- Genehmigung, falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag mit Angaben zu Art des Luftfahrthindernisses, Standort (geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84), Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normalnull der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
- Skizze/Ansichtszeichnung des Hindernisses
- Lageplan / topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses (zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite)