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Daten zu Baufertigstellungen für die Hochbaustatistik melden

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minute

Sie müssen dem Statistischen Landesamt melden, wann ihr Bauvorhaben die Baufertigstellung erreicht hat. Als fertiggestellt gelten Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude beziehungsweise die Wohnungen bezugsfertig oder bereits bezogen sind.

Die Statistik der Baufertigstellungen liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit.
Im Rahmen der Hochbaustatistik werden genehmigungs- oder kenntnisgabepflichtige Baumaßnahmen erfasst.
Die Auskunftspflicht gilt für Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten. Die Auskünfte müssen vollständig, richtig und rechtzeitig erteilt werden. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt. Dabei werden die ermittelten Einzelangaben der Bauherren und mit der Baubetreuung Beauftragten, bis auf ausdrücklich gesetzlich geregelte Ausnahmefälle grundsätzlich geheim gehalten.

Voraussetzungen

  • Sie melden ihre Angaben bei einer Baufertigstellung, d.h. bei Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude beziehungsweise die Wohnungen bezugsfertig oder bereits bezogen sind.
  • Dies ist notwendig, wenn eine Neubau-Maßnahme, eine Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude, oder eine Änderung des Nutzungsschwerpunkts zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

Formblatt Statistik der Baufertigstellungen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Daten zur Hochbaustatistik sind nach Baufertigstellung zu melden.

Hinweise/Besonderheiten

Die Meldung muss schriftlich erfolgen und dazu ist das Formblatt Statistik zu Baufertigstellungen zu nutzen.
Erteilen Sie unvollständige oder unrichtige Angaben, handeln Sie ordnungswidrig.

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