Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung und Kenntnisgabe für die Hochbaustatistik melden
Sie müssen dem Statistischen Landesamt melden, in welchem Umfang Sie eine Bautätigkeit planen. Dabei werden Baumaßnahmen erfasst, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird, sowie Hochbauten, deren Genehmigungsverfahren durch besondere Bundes- oder Landesgesetze geregelt sind. Hochbauten, die ohne die erforderliche Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung errichtet oder geändert werden (sog. Schwarzbauten), sind – soweit die Baurechtsbehörde davon Kenntnis erlangen – ebenfalls einzubeziehen. Die Statistik der Baugenehmigung liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit. Im Rahmen der Hochbaustatistik werden genehmigungs- und kenntnisgabepflichtige Baumaßnahmen erfasst. Es gilt, eine Auskunftspflicht für Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten. Die Auskünfte müssen vollständig, richtig und rechtzeitig erteilt werden. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt. Dabei werden die ermittelten Einzelangaben der Bauherren und mit der Baubetreuung Beauftragten, bis auf ausdrücklich gesetzlich geregelte Ausnahmefälle grundsätzlich geheim gehalten.
Voraussetzungen
Sie melden ihre Angaben bei einer Baumaßnahme. Dabei handelt es sich um Bauvorhaben, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird, sowie Hochbauten, deren Genehmigungsverfahren durch besondere Bundes- oder Landesgesetze geregelt sind. Hochbauten, die ohne die erforderliche Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung errichtet oder geändert werden (sog. Schwarzbauten), sind – soweit die Bauaufsichtsbehörden davon Kenntnis erlangen – ebenfalls einzubeziehen.
Notwendig ist die Meldung, wenn eine Neubau-Maßnahme, eine Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude, oder eine Änderung des Nutzungsschwerpunkts zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Die Meldung der Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw. Kenntnisgabe soll mit der Antragstellung bzw. Bauvorlageneinreichung erfolgen.
Hinweise/Besonderheiten
Erteilen Sie unvollständige oder unrichtige Angaben, handeln Sie ordnungswidrig.